Erstvermittlerinformation

BLF Versicherungsmakler GmbH
Rudolf-Hell-Str. 2-4, 61273 Wehrheim 

Tel.: +49 (0) 6081 94903-0
Fax: +49 (0) 6081 94903-10

Internet: www.blf-makler.de
E-Mail: info@blf-makler.de

Geschäftsführer: Herr Fabian Leib
HRB 16534, Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe

§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-NX2X-YV48D-44

Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
https://www.frankfurt-main.ihk.de/

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 *
www.vermittlerregister.info
* 20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen

Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) http://ec.europa.eu/consumers/odr

Beschwerden
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden unverzüglich bearbeitet.
Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:
•    34 d Gewerbeordnung
•    § 59 – 68 VVG
•    VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www. gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beratung
Unsere Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung
Die Vergütung unserer Tätigkeit erfolgt als:
•    in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird
•    oder als konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
•    Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Mit dieser Information entsteht kein Maklervertrag und damit auch weder Rechte, noch Pflichten.
Diese Erst-/Statusinformation dient der gesetzlichen Informationspflicht,
für das zustande kommen eines Maklervertrags, bedarf es einer schriftlichen vereinbarung, beider Parteien.

Welche Fragen haben Sie?

Wir helfen Ihnen direkt und unkompliziert weiter - per Telefon oder E-Mail.

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